Die Gebühren richten sich nach den Gebührenvorschriften der Bayerischen Vermessungsverwaltung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Kosten (Gebühren und Auslagen) für die Teilungsvermessung berechnen sich nach der Anzahl der beim Vermessungstermin festgestellten alten und der festgelegten neuen Grenzpunkte, der Anzahl der neu gebildeten Flurstücke und dem Bodenwert des vermessenen Grundstücks. Über die genauen Kosten (Preis) informiert Sie gerne
Ihr Vermessungsamt.
Zusätzliche Kosten fallen für die Feldgeschworenen an, die für das Anbringen der Grenzzeichen zuständig sind und unsere Mitarbeiter im Außendienst unterstützen. Die Gebühren für die Feldgeschworenen legen die Landkreise oder kreisfreien Städte fest.
Materialkosten entstehen für die neuen Grenzzeichen.
Ein Beispiel für die Kostenberechnung finden Sie im Faltblatt Grundstücksvermessung.